Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in CHF und exklusive MwSt.
Zahlungsvereinbarungen & Preise
15 Tage rein netto oder (Kartenzahlung - Hafen Enge Beiz) bei Lieferung/Abholung. Die Zahlungskonditionen werden vertraglich festgelegt. Bei Neukunden ist die Keller Services GmbH berechtigt, eine angemesse Vorauszahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- & Inkassokosten zu belasten. Preis- sowie Produkteänderungen mit Vorbehalt. Preisanpassungen können aufgrund der kurzfristigen sowie markanten Preiserhöhung durch die Lieferanten (Rohstoffpreise) entstehen.
Offerterstellung
Die Zustellung unseres Catering-Angebotes sowie erste Beratungsgespräche und Abklärungen sind kostenlos. Gerne erstellt Ihnen die Keller Services GmbH eine detaillierte Offerte und bei Auftragsvergabe eine Auftragsbestätigung. Für den administrativen Aufwand wird eine Pauschale von CHF 100.00 verrechnet. Weitere Änderungen an Offerten, Besichtigungstermine und/oder Erstellen eines Konzepts werden nach Stunden-Aufwand à CHF 150.00/h verrechnet.
Auftragsbestätigung
Eine Auftragsbestätigung ist verbindlich sobald diese mündlich oder schriftlich erteilt ist. Allfällig geforderte Dienstleistungen oder Waren die über den Umfang der Auftragsbestätigung hinausgehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Stornierung/Annullationskosten
Sollte ein Anlass begründet abgesagt werden, ist dies mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Je nach Vorbereitungsstand des Anlasses kann der bereits geleistete Aufwand verrechnet werden. Rücktritt 13 - 7 Tage vor Anlass werden 50% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Rücktritt 6 - 0 Tage vor Anlass werden 100% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt
Rücktritt Keller Services GmbH / des Kunden
Bei höherer Gewalt wie z.B. (Naturkatasrophen wie Sturm, Erdbeben, Überschwemmungen, Brand, Unruhen, Streiks, Epidemie, Pandemie) können beide Parteien entschädigungslos zurücktreten.
Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle teilnehmenden Gäste bis spätestens 1 Woche (Gruppe grösser als 200 Gäste -> 2 Wochen im Voraus) vor dem Anlass mitzuteilen. Die Lebensmittelmengen und Getränke werden anhand der gemeldeten Teilnehmerzahl bereitgestellt.
Personalkosten
Personal kann nur ab einer Gästezahl von ca. 30 - 40 Personen zur Verfügung gestellt werden. Es werden grundsätzlich als Minimum 2 Personen benötigt. Als Arbeitszeit gelten die Bereitstellungsarbeiten, die Anfahrt, der Service vor Ort, Aufräumarbeiten, die Rückfahrt und das Abladen. Es ist mit ca. 2 Stunden vor Abfahrt und ca. 1 Stunde nach Anlassende zu rechnen. Es werden nur die effektiven Arbeitszeiten in Rechnung gestellt.
Transport
An Sonn- und Feiertagen werden in der Regel keine reine Lieferungen getätigt. Die Lieferung erfolgt jeweils an die vereinbarte Adresse. Die Ware wird an der nächstmöglichen Parkmöglichkeit an die Auftragegeberin übergeben. Zusätzliche Transporte zu Hauseingängen oder in höher gelegene Stockwerke sind Sache der Auftraggeberin.
Fleisch-Retouren
Ohne gegenteilige Vereinbarung werden keine Fleisch-Produkte zurückgenommen. Ausnahmen von dieser Regel können für bestimmte Wurstartikel bei garantiert ununterbrochener Kühlkette vereinbart werden.
Getränke-Retouren
Originalverpackte, nicht angebrochene Handels-Einheiten können zurückgenommen werden. Spezifische Bestellungen, die wir nicht im Sortiment führen, wie zum Beispiel Bierfässer, werden nicht zurück genommen.
Material-Retouren
Das von der Keller Services GmbH zur Verfügung gestellte Material ist vollständig und funktionsfähig zu retournieren. Defektes, zerbrochenes oder fehlendes Material, wie zum Beispiel Geschirr, werden in Rechnung gestellt.
Gasflaschen
Von der Keller Services GmbH bezogene volle Gasflaschen werden verrechnet. Für die Gasflasche wird ein Depot fällig, das bei Rückgabe der Flasche zurückerstattet wird. Angebrochene Gasflaschen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Bestellung
Bei einer Bestellung jeglicher Art, kann die Ware nach Absprache in der Hafen Enge Beiz, Mythenquai 21 in 8002 Zürich abgeholt werden. Auf Wunsch kann ein Kurier organisiert werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Andwendbar auf den Vertrag/Vereinbarung gilt ausschliesslich das Schweizer Recht. Erfüllungs- & Gerichsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtswirksame Bestimmung durch eine sinngemässe ähnliche , aber wirksame Berufung ersetzt.
© Keller Services GmbH, 08. April 2024